Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten
In Heikendorf wurde 2016 eine Zweitwohnungssteuer eingeführt, mit dem Einheitswert 1964 als Grundlage. Diese wurde in den folgenden 5 Jahren jährlich erhöht und war 2021 um über 21,4% höher als bei ihrer Einführung.
Jetzt hat Heikendorf die Bescheide für 2022 verschickt. Da die frühere Berechnung als nicht verfassungskonform änderungsbedürftig war, wurde die Berechnungsmethode verändert. Jetzt sind der sog. Bodenrichtwert (der immer wieder durch eine Kommission aktualisiert werden wird), die Wohnfläche sowie ein weiterer Multiplikationsfaktor maßgeblich.
Ergebnis: Laut Bescheid erhöht sich die Steuer von 2021 mit Jahresbeginn 2022 um 23,3%, also fast um ein Viertel.
Im Jahr 2021 betrug der Bodenrichtwert (Wert von 1qm Boden) für mich €300. Im Jahr 2022 beträgt er plötzlich €370.
Tolle Berechnungsmethode und prima Kommissionsarbeit!
Aus dem Rathaus Heikendorf wurde mir mitgeteilt, daß durch den jetzt offenbar landesweit zugrundegelegten Bodenrichtwert andere Zweitwohnungsbesitzer in S-H eine Erhöhung um 50% oder sogar 100% hätten.
Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, daß vorgesehen sei, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Änderung der Grundsteuerberechnung in ca. 1 Jahr nach sehr ähnlichem Muster vorzunehmen.
Link zur offiziellen Seite mit der Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer in Heikendorf :
https://zufish.schleswig-holstein.de/recht/paragraph?id=259824097¶graph=8-steue...
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13.01.2022
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