News: Bundesverfassungsgericht kippt degressive Staffelung

René ⌂ @, Montag, 24.02.2014 (vor 3714 Tagen)

Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 ist eine degressiver Staffelung einer Zweitwohnungssteuer wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz Art. 3 GG verfassungswidrig.

Der Leitsatz lautet:

[blockquote]Ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Eine entsprechende Satzungsbestimmung ist nichtig.[/blockquote]

Im konkreten Fall wurde die Steuersätze in Konstanz auseinandergenommen.

Ich - als Betreiber der Seite - begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Mal jenseits der Fragen zum Für und Wider der Zweitwohnungsteuer allgemein, verkomplizieren Staffelsätze nur unnötig die Erfassung und führen insbesondere an den Staffelgrenzen zu Ungerechtigkeiten. Bei einigen Kommunen insbesondere in Bodenseenähe, z.B. Überlingen, Friedrichshafen und Konstanz, ist die unterste Staffel sehr groß gefasst, so dass auch für kleinste Wohnungen bis zu 880 Euro Steuer im Jahr zu zahlen sind.

Da das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat, ist in vielen Kommunen mit neuen Satzungen zu rechnen. Ich freue mich über Zuarbeit (z.B. in Form von Kommentaren), um die Stadtdatenbank auch künftig wieder aktuell zu halten.


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