nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

kunstjung @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4308 Tagen)

Muss ich wirklich Zahlen oder besser klagen>

Nach 5 Jahren bekam ich eher durch Zufall (da die Hannoveraner Behörde mit einer völlig alten Meldeadresse arbeitete) ein Schreiben nach Berlin geschickt, das Sie Infos über meinen Zweitwohnsitz haben möchte.

Fakt war, dass ich von 2/2007 bis 8/2011 in Hannover wohnte und mich ordentlich meldetechnisch bei den Behörden angemeldetet hatte. Bei der Anmeldung in Hannover 2007 hatte man mir mitgelteilt - dass ich wahrscheinlich Zwst zahlen müsste - das jedoch von einer anderen Behörde entschieden werden muss. Diese Behörde sollte sich dann bei mir schriftlich melden. NICHTS passierte!!! Ganze 5 Jahre hörte ich nichts!!! Ich zu im August 2011 wieder nach Berlin und meldete mich dort ordnungsgemäß um.

Im April 2012 erhielt ich plötzlich die Aufforderung Auskunft über meine Wohnungssituation in Hannover zu geben. Auf Nachfrage zur langen Dauer der Meldung - wurde mir mitgeteilt, dass bei der Behörde ein Fehler in der Weitergabe der Daten gab und die Behörde erst durch meine Abmeldung (die ja bereits in Berlin im Aug.2011 erfolgte)erfahren hat.

Plötzlich soll ich 1941,00 EURO für die 4,5 Jahre in Hannover zahlen. WAS soll ich nun tun>

Ursache ist der Fehler der Behörde!!! Hätte ich nach einem bzw. halben Jahr den regularen Bescheid der Behörde erhalten und gewusst wie viel Geld zu zahlen ist, dann hätte ich mich doch mit dem Hauptwohnsitz in Hannover angemeldet.... Jetzt hatte ich keine Chance!!!

So kann man auch GELD machen....

Die Behörde agumentiert nun, dass ich sowohl in Hannover als auch in Berlin vollständig eingerichtete Wohnung hatte und daher nach ihrer Satzung zahlen muss. In einem Telefonat und schriftlich hab ich denne aber widersprochen, denn in Berlin (dem Hauptwohnsitz) verfügte ich zum damaligen Zeitpunkt nur über ein ca. 11 qm großes Zimmer in einer 3er WG unter Mitbenutzung von Bad und Küche. Da ich aber im Mietvertrag von 2003 (also ewig her) mit meinem Bruder als Hauptmieter stehe, sieht das Amt das als vollständige WOhnung. Ich will und kann das so nicht akzepieren - Hat da eine Klage einen Erfolg und braucht man dafür wirklich einen Anwalt>

Wer kann mir weiterhelfen - denn ich kann nur noch bis zu, 12.08. Klage gegen den Bescheid einlegen...

Gruß aus Berlin
Kunstjung


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