Berechnungsgrundlage für die Befreiung

barcardi @, Sonntag, 04.02.2007 (vor 6314 Tagen)

Hi Leute,

ich studiere in Magdeburg und bin auch von der Zweitwohnungssteuer betroffen. Nachdem ich einen Bescheid erhalten hab, habe ich die Befreiung wegen besonderer Härte beantragt (Ist in einem kommunalen Gesetz geregelt das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft werden muss).

Die Stadt hat daraufhin eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert.

Dabei ist mir aufgefallen, das dass Bafög (50% ist ein Darlehen und somit eine Verbindlichkeit) und auch Studienkredite als Einnahmen bzw. Einkommen berechnet werden und auch dann, wenn sich das Privatvermögen kontinuierlich verringert die Stadt eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit feststellt.
Nach Konsultation eines Steuerberaters ist es aber nicht zulässig Kredit- oder Darlehensauszahlungen als Einnahme in die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit einzubeziehen. Schließlich sagt der Zahlungsmittelbestand alleine nichts über das Vernögen aus und das Geld muss ja wieder zurückgezahlt werden. Die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei Banken und Finanzamt berücksichtigt das schließlich auch und nach Einkommenssteuergesetz ist das auch kein Einkommen. Damit hätte ich entgegen der Berechnung der Stadt Magdeburg einen monatlichen Fehlbetrag und wohl fast jeder Bafög-Empfänger auch und müsste damit quasi befreit werden.

Hat irgendjemand hier schon mal ähnlich argumentiert>

Muss sich die Stadt bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an die Einkünfte gemäß Einkommenssteuergesetz halten oder dürfen die sich was eigens ausdenken auch wenn es sinnfrei ist>


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