Berechnungsgrundlage für die Befreiung

Christian @, Montag, 05.02.2007 (vor 6313 Tagen) @ barcardi

Hallo.

» Die Zweitwohnungssteuer ist wohl der legalste Trickbetrug den ich kenne.
Streiche „legalste“ setze „dreisteste“, wenn es um ZWSt vom Typ Magdeburger geht - die ist nicht mal legal, schon gar nicht legaler und am wenigstens legalst.
Ansonsten ist die Zweitwohnungsteuer bei entsprechender Ausgestaltung durchaus legal und nicht „tricky“. Hat nur von Anfang an den faschen Namen, die arme Steuer.:-)

» Was meinst du mit Überprüfung des Meldestatus>

Nun, Ziel und Zweck der Magdeburger Satzung dürfte es wohl sein, Einwohner mit „Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung nach Magdeburg zu pressen. Bei einem Rechtsstreit kommt dann häufig der „Meldestatus“ aufs zur Sprache. Und wenn der nicht stimmt, ist es immer blöd. Wenn die Meldung mit Nebenwohnung nicht richtig ist, wird die Zweitwohnungsteuer schnell zum „Bußgeld für falsch gemeldete Einwohner“. Zum Thema „Melderecht“ bei Bedarf im Forum nachlesen.

Gruß


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