ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen
»Hallo,
Also: Um- oder Abmelden (>) vergessen, Amtsblatt und Zeitung nicht gelesen.
Was mir nicht so ganz klar ist, und ich möchte nicht rumspekulieren. Für einen Rat, was man da machen kann, ist die Beantwortung der folgenden Fragen unerlässlich.
1. Wo/in welcher Stadt hat „sie“ seit wann die aktuelle Hauptwohnung> (Müsste seit Heirat die „eheliche Wohnung“ sein.)
2. Habe ich das richtig verstanden: Die Nebenwohnung war ab 2000 in der elterlichen Wohnung> Wo/in welcher Stadt war zu diesem Zeitpunkt - bis zur Heirat - die Hauptwohnung>
3. Hat die Stadt eine „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ oder einen Steuerbescheid geschickt>
4. Hat „sie“ nach der Heirat die elterliche Wohnung/die Eltern nicht mehr besucht>
Für die Sache eher belanglos:
» Ziel der Stadt scheint es hier wirklich zu sein, die Verjährungsfrist
» abzuwarten und dann gesammelt an alle offenen ZW einen Bescheid über
» mehrere Jahre einzufordern.
Ohne der Stadt in die Seite treten zu wollen. Das war ganz bestimmt nicht ihr Ziel. Die paar Kröten, die eine Zweitwohnungsteuer bringt, da pfeift die Stadt drauf. Da ist der Verwaltungsaufwand höher als der Ertrag. Allenfalls kann man daraus folgern, wie lange die Stadtverwaltung gebraucht, um etwas zu merken.
» Wie lang ist die Verjährungsfrist eigentlich> Bis zu welchem Zeitrahmen
» kann die Stadt einfach rückwirkend Steuern einfordern ohne jemals einen
» Bescheid abgegeben zu haben>
Vier Jahre sind nichts vor den Augen des Herren. Wegen 2003 könnte man da schon mal nachschauen.
» Der Betrag von 3,5 Jahren * 16% der Jahreskaltmiete steht doch in keinem
» Verhältnis zu einer vergessenen Abmeldung>
Nein für die „vergessene Abmeldung“ oder Ummeldung (>) steht eigentlich ein Bußgeld ins Haus. Aber 16% sind nach Ansicht der Stadt angemessen für das Nutzen einen Nebenwohnung.
» Diese Wohnung wurde ja gar nicht mehr verwendet! Gibt es da Möglichkeiten>
Es geht nicht um die tatsächliche Nutzung, sondern um die Meldung als solche. Würde ich übrigens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht so laut sagen, u. U. ist es besser, wenn die Nebenwohnung bis zur Abmeldung „genutzt“ wurde. Kann ich aber erst beantworten, wenn: s.o.
Gruß
gesamter Thread:
- ZWS Erfurt - Still einführen und laut zuschlagen -
Ra2000,
05.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen - Christian, 05.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen -
Yvonne Winkler,
06.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen -
Christian,
06.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen -
Ra2000,
06.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen - Christian, 06.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen -
Ra2000,
06.02.2007
- ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen -
Christian,
06.02.2007