ZWS Erfurt - Still einführen dun laut zuschlagen

Christian @, Dienstag, 06.02.2007 (vor 6312 Tagen) @ Ra2000

Hallo Ralf,

das Kind liegt zwar im Brunnen, aber es kann schwimmen.

1. Die melderechtliche Situation ist dann doch so, wie ich es in meinem Morgenkaffee gelesen habe. Da gibt es nicht viel daran zu rütteln, die ist (rechtlich) in Ordnung. Wichtig ist nur, dass Deine Frau klar sagt, dass sie „mit der Abmeldung der Nebenwohnung auch endgültig ausgezogen ist“. Was sie nicht daran hindern soll und kann, ihre Eltern auch weiterhin zu besuchen - ohne sich deswegen mit Nebenwohnung melden zu müssen.. Ein Bußgeld ist nicht zu befürchten, wenn sich jemand mit einer Nebenwohnung meldet, die er nur selten nutzt oder nicht meldet, weil er sich nur besuchsweise aufhält - das hat sich halt so ergeben. Von „vergessen“ kann keine Rede sein.
Alleinige Wohnung ist jetzt Heilbronn.

2. Eine halbe Million ist auch nichts - weder vor den Augen des Herrn, noch vor dem Erfurter Defizit.

3. Zweitwohnungsteuerrechtlich ist das Problem, dass Erfurt nicht wahrhaben will, das „innehaben“ und „verfügen“ rechtliche Begriffe sind, die sich mit „nutzen“ nicht in Übereinstimmung bringen lassen. Der Vordruck ist bösartig.

4. Was also tun> Mein Vorschlag:
- Vordruck 1., 2. (wenn ihr wollt) und 3. ausfüllen, 4. ankreuzen und hinter „weil“ handschriftlich ergänzen: „s. Anlage“ (4a bis 4g bleiben offen).
Bei 5. „allein“ durchstreichen, 2. Kästchen ankreuzen und die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen, Eltern + > eintragen (so viel wie möglich, also z.B. alle Geschwister usw., die werden die Eltern ja auch mal ab und an besucht haben.
Bei 6a und 6 b jeweils „0,00“ eintragen.
Bei 7 alle Angaben „wahrheitsgemäß sowie nach besten Wissen und Gewissen“ machen - was nicht gewusst wird bleibt offen. Bei 7c würde mir das Wissen und Gewissen gebieten „0“ einzutragen, denn Deine Frau dürfte kaum einen Anteil an der Wohnung innegehabt haben oder über einen verfügt haben. Erfurt kann ja nachfragen.
Bei 8 auf jeden Fall die Anschrift der Hauptwohnung (jetzt alleinigen Wohnung) eintragen.
Bei 9. Unterschrift (allenfalls aus purer Bosheit :-P handschriftlich ergänzen: „Erfurt war für mich nie Nebenwohnsitz“).

Dazu ein Anschreiben, etwa wie folgt:
[blockquote]
„Der Erklärungsvordruck ist für meine Lebens- und Wohnverhältnisse nicht zutreffend. Ich habe mich in der Nebenwohnung in Erfurt sozusagen nur besuchsweise bei meinen Eltern aufgehalten. Über die gemeldete Nebenwohnung hatte ich zu keinem Zeitpunkt eine wie immer geartete rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt. Ich habe demzufolge in Erfurt weder über die Nebenwohnung verfügt noch dort eine Zweitwohnung innegehabt. Somit kann ich selbst auf der Grundlage ihrer Satzung nicht zweitwohnungsteuerpflichtig sein.“ [/blockquote]

5. Das Ganze in die Post und dann heißt es warten. Kommt wirklich ein Bescheid, heißt es binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Über den entscheidet die Stadt selbst (wie sinnig!). Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, geht es zu Gericht (das ist dann die 1. Instanz; Erfurt zählt da nicht, das ist Formsache). Bis dahin wird aber noch einige Zeit vergehen. Wenn es dann so weit ist, hier im Forum oder per Mail wieder melden - dann wird gemeinsam der Widerspruchsbescheid formuliert.

» Städte wie Augsburg haben es sogar geschafft die Betroffenen in einem Anschreiben zu informieren.
Die Erfurter hatten Deine Frau wohl schlicht übersehen (ein echter Grund, ihnen böse :-D zu sein, finde ich) und sind erst durch die Abmeldung aufmerksam geworden.

Ist das so klar oder gibt es noch Fragen> Und immer daran denken: Frau Müller liest bestimmt mit.

Gruß


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