Ferienhaus Ostsee

Lehmann, Dienstag, 23.02.2016 (vor 3008 Tagen)

Hallo liebe Wissenden,

nach meiner gescheiterten Ehe bin ich mit meinen Kindern in meine Heimat in den Süden Deuschlands gezogen ( fester Wohnsitz).Ich wollte gerne für meine Kinder das Haus erhalten und hatte mich dazu entschlossen das Haus an der Ostsee einer Vermietungsargentur zu geben, dass es mit den Einnahmen der Feriengäste zumindest, die Kosten deckt.Als Eigentümerin bin ich sonst 1x im Jahr für ca eine Woche hingefahren habe eine Grundreinigung gemacht und kleine Renovierungsarbeiten vollzogen. Vor 2 Jahren hat mich die Stadt verdonnert für diese Woche voller Stress und Arbeit, Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Seit dem war ich nicht mehr in meinem Eigenen Haus weil ich mir diese fast 900 Euro nicht zusätzlich leisten kann. Nun müssten 2 Zimmer gemalert werden und im Obergeschoss müsste ein neuer Fussboden hinein.Auf Anfrage bei der Stadt sagte die mir ich müsste eine Firma nehmen oder mich in eine andere Wohnung einmieten, wenn ich die Zahlung Zweitwohnsitzsteuer vermeiden möchte, was nätürlich erheblich ehrkosten sind. Kann das sein , das ich mein eigenes Haus nicht renovieren darf ( natürlich mit nachweisen)?Gibt es Richtlinien ? Es muss doch möglich sein mich um mein Haus und Grund zu kümmern ohne gleich für 1 Woche im Jahr steuern zu Zahlen. Bitte dringend um Hilfe . Vielen Dank


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