Ferienhaus Ostsee

Alfred @, Dienstag, 23.02.2016 (vor 3008 Tagen) @ Lehmann

Bei einem einwöchigen Aufenthalt für Renovierungsarbeiten Zweitwohnungsteuer zu verlangen, ist wohl sitten- und rechtswidrig. Für eine ausführliche Betrachtung müsste ich allerdings
- die Satzung der Stadt kennen,
- wissen, ob die Stadt vor zwei Jahren die ZWSt in voller Höhe erhoben hat (das widerspräche eindeutig höchstrichterlichen Entscheidungen).


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