Ferienhaus Ostsee
Bei einem einwöchigen Aufenthalt für Renovierungsarbeiten Zweitwohnungsteuer zu verlangen, ist wohl sitten- und rechtswidrig. Für eine ausführliche Betrachtung müsste ich allerdings
- die Satzung der Stadt kennen,
- wissen, ob die Stadt vor zwei Jahren die ZWSt in voller Höhe erhoben hat (das widerspräche eindeutig höchstrichterlichen Entscheidungen).
gesamter Thread:
- Ferienhaus Ostsee -
Lehmann,
23.02.2016
- Ferienhaus Ostsee -
Alfred,
23.02.2016
- Ferienhaus Ostsee -
Rebell,
23.02.2016
- Ferienhaus Ostsee - Alfred, 23.02.2016
- Ferienhaus Ostsee -
Rebell,
23.02.2016
- Ferienhaus Ostsee -
Alfred,
23.02.2016