Ferienhaus Ostsee

Rebell @, Dienstag, 23.02.2016 (vor 2978 Tagen) @ Alfred

Bei einem einwöchigen Aufenthalt für Renovierungsarbeiten Zweitwohnungsteuer zu verlangen, ist wohl sitten- und rechtswidrig. Für eine ausführliche Betrachtung müsste ich allerdings

Bei Mafiaähnlickeit zählen weder Sitten noch REchte, die Kommunen dürfen im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung alles durchführen, insbesondere wenn es gilt die Kassenlage zu verbessern, selbst wenn die Kassen übervoll sind - steht diesen die Möglichkeit zu auch die entssprechenden Steuern und Abgaben zu erhöhen.

- die Satzung der Stadt kennen,

Die meisten Satzungen werden von den Kommunalverbänden als Mustersatzungen ausgearbeitet - wie diese Organisationen einzureihen sind - da bedarf es nicht viel zu rätseln - nicht allzu weit weg von Mafiagepflogenheiten !!

- wissen, ob die Stadt vor zwei Jahren die ZWSt in voller Höhe erhoben hat (das widerspräche eindeutig höchstrichterlichen Entscheidungen).


Höchstrichterliche Entscheidungen beeindruckt weder die Mafia noch die Kommunalverbände - bestes jüngste Beipiel - trotz höchstrichterlicher REchtsprechung BverfG bezüglich Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geht die Stadt Bad Wiessee in Widerspruch und erhofft sich vom VGH - München das Urteil vom VG- München zu kassieren.

Für solche Fälle gibt es nur einen Ratschlag: Vermietung aus humanitären Gründen an Syrische Flüchtlinge, damit diese Gemeinde möglichst für viele Erstwohnsitzbürger im Kommunalen Finanzusgleich höhere Einnahmen zustehen als je über die Zweitwohnungssteuer möglich ist.

Das Risiko übernimmt der Staat und die Mieteinnahmen sind beachtlich zu beurteilen, so manches Hotel wird inzwischen mit Flüchtlingen belegt, dabei sind die Einnahmen risikolos und es bedarf keinen Ärger mehr mit Hotelpersonal mit allem drum und dran.

In Ganz Deutschland ein lukratives Geschäftsmodell inzwischen, wer es nicht nutzt - dem kann man nicht helfen.


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