Zwei Wohnsitze in DE ein Wohnsitz im Ausland

René ⌂ @, Freitag, 08.11.2019 (vor 1631 Tagen) @ KeRin

Ohne Benennung der Städte kann man nur orakeln. Da es eine kommunale Steuer ist, haben auch die Kommunen viel Regelungsfantasie.

Den Hinweis von Rebell sollte man mit Vorsicht genießen. Zwar gibt es nicht wenige Kommunen, die die Steuer auf Basis der Einheitswerte von 1964/1935 (ähnlich wie bei Grundsteuer) heranziehen - und die Chancen in einem Klageverfahren nicht schlecht sind. Am Ende des Tages hat die Kommune aber die Möglichkeit, eine konforme Satzung auch nachträglich auf den Weg zu bringen.


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