Kann ich die ZWS umgehen ?

Alex @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

» also typischer Fall von melderechtlich falsch - ggf. kann da noch ein
» Bußgeld von bis zu EURO 500,-- dazu kommen. Unwissenheit ist bekanntlich
» kein Grund. Jmwew, kmwes.
» Ob der Aufwand für die Wohnung die Leistungsfähigkeit übersteigt, spielt
» keine Rolle. Und eine Quasi-Befreiung ist in der Satzung nur für bestimmte
» Fälle vorgesehen. Da gehörst Du nicht zu.
» Aber wenn Daddy die Miete gezahlt hat, kann er doch auch noch die Steuer
» rüberwachsen lassen.
» Ansonsten: Widerspruch, dann Klagen wegen fehlender Erstwohnung (was
» allerdings nur Sinn hat, wenn in Thüringen kein steuerrechtlicher
» Hauptwohnsitz vorhanden war).
» Gruß
» Christian


Danke für die schnelle Info

Also der steuerrechtlich Hauptwohnsitz war ja wohl in Thüringen obwohl das steuerlich Einkommen in Bayern verdient wurde :-P.... also hätte ich da Chancen mit einem Wiederspruch > ( denke ja wohl eher nicht )
Der 2Wohnsitz wurde auch deshalb beibehalten da meine Mutter sonst kein Kindergeld für mich erhalten hätte.

Na Daddy nerven wir mal lieber nicht weiter mit finanziellen Dingen da muss ich nun selbst durch.


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