Kann ich die ZWS umgehen ?

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6064 Tagen) @ Alex

Hallo :-P ,
Frage 1: Was bitte hat der steuerrechtliche Wohnsitz(begriff) damit zu tun wo das steuerliche Einkommen verdient wird>
Frage 2: Wozu bedarf es eines „2Wohnsitz“es, um den Kindergeldanspruch der Mutter aufrecht zu erhalten>
Wenn wirklich zwei steuerrechtliche Wohnsitze existieren, gibt es überhaupt keine Chancen, weder für einen Widerspruch, noch für eine Klage. Dann ist - mit dem Segen des BVerfG - die Zweitwohnungsteuer berechtigt.
„Da muss ich nun selbst durch“ ist ein guter Anfang. Machen wir also weiter:
1. Im Melderecht gibt es - wenn man mehrere Wohnungen nutzt - die Haupt- und die Nebenwohnung. Das sagt nichts darüber aus, wer diese Wohnungen innehat.
2. Der steuerrechtliche Wohnsitz ist der Ort, wo man eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass man die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Da guckt die Zweitwohnung schon um die Ecke.
3 Die hier gemeinte Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die jemand neben seiner Hauptwohnung (Erstwohnung) innehat. Das besagen die bisherigen Beschlüsse des BVerfG zur ZWSt. München hingegen beharrt darauf, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sei.
4. Dann gibt es noch die Zweitwohnung bei der doppelten Haushaltsführung im Einkommensteuerrecht - aber das ist wieder was anderes.
Was hast Du nun wirklich>
Gruß
Christian


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