Kann ich die ZWS umgehen ?

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Alex

Hallo Alex,

Profi - nein, aber gedopter Amateur.

Wenn Eltern meinen … Muss ja ursprünglich auch nicht falsch gewesen sein. Aber jetzt liegt der Steuerbescheid auf dem Tisch. Damit bleibt nur die Wahl
- zahlen und das war’s dann oder
- zahlen und Widerspruch einlegen.

Widerspruch hat nur wirklich Sinn, wenn Du bereit bist danach auch zu klagen. Das ist in Bayern ein bisschen mühseliger, denn dort ticken bekanntlich die Uhren anders (wie in NRW) - aber erfolglos muss es trotzdem nicht sein. Bei dem Tempo der Mühlen der Justiz zieht sich der Rechtsweg ganz schön in die Länge, und evtl. hat dann schon das BVerwG die vermeintliche bayer. Rechtssicherheit ins Wanken gebracht.

[blockquote] Frage an die Fachleute: Gibt es bei Juristen auch so was wie „Rechtsüberheblichkeit“> Ich meine als Begriff, nicht in der Praxis (da ist es ja klar). [/blockquote]

Kostet alles Geld und Zeit und Nerven und läuft letztlich darauf hinaus, ob man sich von ignoranten „kommunalen Mandatsträgern“ ausnehmen lässt oder nicht.

vorher war ich mir der Konsequenzen nicht bewusst.
Das hast Du mit den verantwortlichen Politikern im Landtag und vielen Lobbyisten gemeinsam - denen geht es heute genau so, wenn sie erleben, was bei der Zweitwohnungsteuer alles abgeht. Gewählt werden sie trotzdem, und das Mandat macht die Unwissenheit irrelevant.

Noch Fragen

Gruß

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion