Verwaltungsgericht Lüneburg

Matthias (ein anderer), Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6752 Tagen) @ René

Nach meinem Verständnis sagt das von Thomas zitierte Urteil nur aus, dass eine Zweitwohnungssteuer auch auf Studenten ausgedeht werden kann. Dies heißt jedoch nicht, dass die Stadt nicht die Möglichkeit hat, Studenten von der Steuer auszunehmen.


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