zweitwohnsitz in bonn - hauptwohnsitz bei den eltern

nebelwind @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6450 Tagen) @ Christian

» » Zum Zusatz:
» » Die ZwWSt wird dann also auch nicht nach 1 Jahr fällig, versteh ich das
» » richtig>
»
» Dann wird überhaupt keine ZWSt fällig.
»
»
» » Wo liegtn da der Unterschied, ob nun meine Wohnung oder die meiner
» Eltern
» » mein Hauptwohnsitz ist>

» "Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung" als Nebenwohnung liegt bereits
» ein rechtkräftiges Urteil vor. Das besagt, dass dieses Kinderzimmer nicht
» "innegehabt" wird und deswegen nicht zur ZWSt herangezogen werden darf.
» Kann zwar leichten Ärger geben, wenn du Dich nicht mehr in der Ausbildung
» befindest, aber im Prinzip wird Berlin da keine großen Möglichkeiten
» haben.

hallo,
wisst ihr zufällig auch wie es aussieht, wenn ich die zweitwohnung nicht in derselben stadt habe, wie die hauptwohnug (bei den eltern)>
bzw. was hat es mit der zweitwohnungssteuer in bonn auf sich , muss ich die dort zahlen, wenn die hauptwohnung nur ein besagtes 'kinderzimmer' in dem elterlichen haus ist und die zweitwohnung über den namen meines freundes läuft>

schon jetzt, danke für die antworten!


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