Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Freitag, 29.01.2010 (vor 5446 Tagen) @ Roland

Es tut mir fürchterlich leid – vor dem Meldegesetz sind Geschiedene wie Ledige usw. zu behandeln. Nutzen sie mehrere Wohnungen ist die vorwiegend genutzte ihre Hauptwohnung. Das ist im Allgemeinen der Arbeitsort. Sollte es sich in Deinem Fall anderes verhalten, kommt es nicht so deutlich heraus.
Deswegen: Bitte melderechtlichen Status prüfen.

Zu einem Vorgehen gegen den ZWSt-Bescheid sehe ich im konkreten Einzelfall eigentlich nur die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Satzung. Die ZWSt-Satzung der Stadt Bochum genügt nicht einmal den Anforderungen des BVerwG, geschweige denn denen des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Klage lohnt da allemal. Da stimme ich mit Yvonne überein. Ob in 1. Instanz Erfolg beschieden sein kann, wage ich allerdings zu bezweifeln (Bochum liegt in NRW). Außerdem ist eine Klage wegen einer Bagatellsteuer weniger eine Kosten-/Nutzenfrage, sondern eher eine des Prinzips.

Zur grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit in Stichworten:
Die Verfassungswidrigkeit von Satzungen, die, wie die Bochumer, an die melderechtliche Hauptwohnung anknüpfen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt (Beschlüsse von 1983 und 2005). Unvereinbarkeit der Satzung mit Art. 6 Abs. 1 GG führt zu einer vollständigen Nichtigkeit des § 2 Abs. 1 Zweitwohnungssteuersatzung. Dass die Tenorierung nach ihrem Wortlaut enger gefasst ist, steht dem nicht entgegen. Die Einschränkung führt nämlich nicht dazu, die Satzungsregelungen teilweise aufrecht zu erhalten, sondern festzustellen, wie weit der Verfassungsverstoß reicht. Damit wird zugleich klargestellt, welche Regelung der Satzungsgeber aufgrund seiner Bindung nicht erneut erlassen darf, wenn er sich entschließen sollte, erneut eine Zweitwohnungssteuersatzung zu erlassen.
Davon, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hätte, die Erwerbszweitwohnung Verheirateter dürften nicht besteuert werden, kann nicht die Rede sein. Um das abzuklären bedürfte es einer verfassungskonformen Satzung – die Bochumer ist es nicht..


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