Abmeldung vergessen - Bescheid erhalten

Alfred @, Donnerstag, 18.02.2010 (vor 5204 Tagen) @ Bo

Hallo Bo,

erstaunlich nur, dass so ein Bescheid aus heiterem Himmel kommt.

Also, Abmeldung der Nebenwohnung vergessen, durch den ZWSt-Bescheid wieder daran erinnert worden. Deswegen: Unabhängig von der leidigen Steuer: Nebenwohnung unverzüglich abmelden. Datum des Auszugs korrekt angeben. Was das Einwohnermeldeamt dann daraus macht, steht in den Sternen. Da lauern keine bürokratischen Gefahren, „nur“ ein wohl nicht ganz unberechtigtes ein Bußgeld.

Widerspruch gegen den ZWSt-Bescheid unabhängig vom Meldezirkus einlegen. Hauptgrund ist klar: Die Wohnung diente nicht als Nebenwohnung. Nachweis für den Auszug kannst Du ja wohl erbringen. Das muss sie aber, sonst verstößt die Besteuerung gegen Bundesrecht. Da solltest du in Deinem Widerspruch irgendwie den Satz unterbringen:

„Tatsächlich wurde die als Nebenwohnung erfasste Wohnung nicht genutzt. Meine nachweislich unrichtigen melderechtlichen Verhältnisse dürfen für die Steuerpflicht nicht maßgebend sein, da dies mangels eines tatsächlichen Aufwands Bundesrecht verletzt (BVerwG Urteil vom 17.09.2008 - 9 C 17.07 und Urteile vom 13.05.2009 – 9 C 6 und 7.08).“

Wegen der geschätzten Miete solltest Du in Deinem Widerspruch trotzdem vorgehen, auch wenn es eigentlich überflüssig ist. Da genügt ein Satz wie z.B. „Außerdem sind Wohnungsgröße und -miete willkürlich geschätzt.“ Nur für den Fall der Fälle.

Prognose:
Um eine Klage wirst Du vermutlich dennoch nicht herumkommen, wenn die Stadt München sich so verhält wie andere Kommunen. Sie wird den Widerspruch zurückweisen lassen und darauf spekulieren, dass Du den Weg zum Verwaltungsgericht scheust. Damit kommen die meisten Städte sogar durch.


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