ZWS in Ludwigsfelde

Ludwigsfelde hat die Einführung der Zweitwohnungsteuer verworfen. Sie sollte ursprünglich zum 01.01.2008 eingeführt werden. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Ludwigsfelde

Befreiung

Die Satzung der Ludwigsfelde sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen unter 24qm
  • Minderjährige

Anmerkungen

Die Stadtverwaltung hat die Zweitwohnungsteuer Mitte September rückwirkend aufgehoben, damit hat die Stadt Ludwigsfelde die Steuer nie erhoben. Lediglich der Ortsteil “Groß Schulzendorf” erhebt die Steuer noch bis zum Jahresende (eigene Satzung) (siehe News-Eintrag)

Siehe auch:

Meldungen zu Ludwigsfelde (1)

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Letzte Änderung: 05.05.2009