ZWS in Castrop-Rauxel

Castrop-Rauxel erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.01.2002 und 01.01.2009. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Befreiung

Die Satzung der Castrop-Rauxel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

Aufhebung der Steuer

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat am 11.11.2008 beschlossen, die Zweitwohnungsteuersatzung zum 01.01.2009 aufzuheben. Seit diesem Datum erhebt die Stadt Castrop-Rauxel eine solche Steuerart nicht mehr. Laut Presse hat die Stadt zuletzt 18.000 Euro eingenommen.

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Letzte Änderung: 24.04.2014