ZWS in Birkenwerder

Birkenwerder erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.01.2003 und 31.12.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Birkenwerder

Befreiung

Die Satzung der Birkenwerder sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

Aufhebung der Steuer

Die Gemeinde Birkenwerder erhebt seit dem 01.01.2009 keine Zweitwohnungssteuer mehr. Die Gemeindevertretung hat sich am 29.01.2009 mit der Problematik der Zweitwohnungssteuer befasst und die Aufhebung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 15.05.2003 rückwirkend zum 01.01.2009 beschlossen.

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Letzte Änderung: 05.05.2009