ZWS in Lindlar

Lindlar erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.01.2004 und 31.12.2008. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Lindlar

Befreiung

Die Satzung der Lindlar sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

Anmerkung

Die Satzung lief am 31.08.2008 aus und wurde zunächst nicht verlängert.

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Letzte Änderung: 06.05.2009