ZWS in Riesa

Riesa erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.01.2011 und 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Riesa

Befreiung

Die Satzung der Riesa sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
  • Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in Riesa innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Riesas befindet. 2
  • Wohnungen, die sich in Kleingartenanlagen befinden, die durch von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig im Sinne des § 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) in der jeweils geltenden Fassung anerkannte Kleingartenorganisationen verwaltet werden.

Abschaffung

Die Zweitwohnungsteuer wurde am 26.05.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 außer Kraft gesetzt (siehe Aufhebungssatzung)

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Letzte Änderung: 22.08.2012