ZWS in Naundorf

Naundorf erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 6.26%.

Satzung

Satzung von Naundorf

Staffel

Naundorf erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 600 Euro 60 Euro
2. bis 1.200 Euro 120 Euro
3. mehr als 1.200 Euro 180 Euro

Befreiung

Die Satzung der Naundorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 24qm, Trinkwasserversorgung, WC, …)

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Letzte Änderung: 05.05.2009