Naundorf erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 6.26%.
Naundorf erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 600 Euro | 60 Euro |
2. | bis 1.200 Euro | 120 Euro |
3. | mehr als 1.200 Euro | 180 Euro |
Die Satzung der Naundorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zu Naundorf gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Naundorf gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 05.05.2009