ZWS in Krefeld

Krefeld erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2016. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Satzung

Satzung von Krefeld

Befreiung

Die Satzung der Krefeld sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder
    unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • Räume zum Zwecke des Strafvollzuges
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Meldungen zu Krefeld

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Letzte Änderung: 17.08.2015