ZWS in Freudenstadt

Freudenstadt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.1984. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.58%.

Satzung

Satzung von Freudenstadt

Staffel

Freudenstadt erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.040 € 230€
2. bis 2.940 € 340 €
3. bis 3.840 € 450 €
4. mehr als 3.840 € 600 €

Befreiung

Die Satzung der Freudenstadt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Meldungen zu Freudenstadt

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Letzte Änderung: 11.10.2012