ZWS in Borkum

Borkum erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 21% (effektiv 23.1%).

Satzung

Satzung von Borkum

Befreiung

Die Satzung der Borkum sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (auch bei Lebenspartnerschaft)

Meldungen zu Borkum

Zu Borkum gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Borkum im Forum

Zu Borkum gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 31.01.2017