ZWS in Meersburg

Meersburg erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 28% (effektiv 28%).

Satzung

Satzung von Meersburg

Befreiung

Die Satzung der Meersburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Bemerkungen

Zum 01.01.2020 trat die neue Satzung in Kraft. Von einst 15% der Jahresrohmiete (entspricht ca. 16,5% der Nettokaltmiete) wurde die Steuer auf 28% deutlich erhöht.

Meldungen zu Meersburg

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Letzte Änderung: 26.07.2020