Konformität zum Meldegesetz?

Thomas, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6898 Tagen)

Hallo, ich als direkt betroffener werde sicher nicht meinen Hauptwohnsitz nach Dresden verlagern. Nicht das Dresden mir nicht gefällt, aber ich würde mich dann nicht konform zum Einwohnermeldegesetz verhalten. Unterstützt mich die Stadt Dresden, wenn ich deswegen eine Strafe bekommen würde>>> Sicher nicht.

Hat schon mal jemand gegengerechnet, wie hoch die zusätzlichen Verwaltungskosten sind, die dadurch entstehen>> Wie ich unsere Verwaltung so kenne, werden die erwarteten 770.00 € davon wohl so ziemlich wieder aufgefressen.

Vielleicht sollten wir das Steuerwesen stark vereinfachen und könnten damit ... aber das ist ein anderes Thema.

Mit der Zweitwohnsitzsteuer werden jedenfalls kaum Mehreinnahmen (nach Abzug der Kosten) für Dresden übrig bleiben, die Bürger sind verunsichert und verärgert (schliesslich muß ich aufs Einwohnermeldeamt und dort anstehen, kostet mich einen Tag Urlaub! Ich arbeite sonst, wenn das Amt gedenkt den Bürger zu empfangen), die finanzielle Not der Stadt Dresden wird damit nicht gelöst. Was fehlt, sind langfristige ernst gemeinte, tragfähig Konzepte und nicht nur Wählerstimmenfang.

Grüße

Thomas


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