Konformität zum Meldegesetz?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6969 Tagen) @ Thomas

Hallo Namensvetter,

zu den ernsthaften Fragen ernsthafte Antworten:

1. Ja, die Stadt wird Steuererklärungen versenden, in denen unter anderen nach der Nettokaltmiete gefragt und unter Umständen eine Kopie des Mietvertrages verlangt wird. Nichtbeantwortung – um das auch gleich klarzustellen – führt zu einer Schätzung der Miethöhe.

2. Für Wohnungen ohne vertragliche Miete wird die Steuer anhand der Miete nach Mietspiegel berechnet werden.

Viele Grüße

Thomas Weihermüller


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