ZWST in Erfurt / Meldeaufforderung

Alfred @, Dienstag, 22.11.2011 (vor 4531 Tagen) @ b2

Also, Meldepflicht und ZWSt haben ursächlich nichts miteinander zu tun.
Wie Du zu registrieren bist, kannst Du hier auf der Startseite nachlesen (Menü, Punkt „Hauptwohnung“.
Die-Missachtung der Meldepflicht über 5 Jahre hinweg wird sich kaum schön reden lassen und stellt eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Zu helfen gibt es da nicht viel.
Solltest Du Dich mit Nebenwohnung registrieren lassen müssen, werden nach der verfassungswidrigen Satzung pro Monat 16% der Nettokaltmiete fällig. Da Du eine Pauschalmiete zahlst, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessene Kürzungen vorzunehmen. Was angemessen ist, entscheidet im Zweifelsfall die Stadtverwaltung nach ihrem Gutdünken, gegen das Du Dich allenfalls gerichtlich wehren kannst.


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