ZWS/Halle (Saale)

Alfred @, Mittwoch, 21.12.2011 (vor 4482 Tagen) @ keepsake

Das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit kann in diesem Fall (theoretisch) bis zu 2.500 € betragen. So wie ich das einschätze, wird die Stadt der Ordnungswidrigkeit nachgehen.

Wenn Du allerdings in –deiner Heimatstadt und nicht in Halle gearbeitet hast, dürfte der rückwirkende Nachweis des überwiegenden Aufenthalts in Halle von Haus aus schwierig sein.

Bliebe also vernünftigerweise statt eines Widerspruchs nur der „Antrag auf Erlass“ (oder Stundung) wie Du ihn ja schon formuliert hast. Ist so auch in der Satzung vorgesehen.

Für die Zukunft bliebe zu überlegen, ob Du Dich in Halle mit Hauptwohnung melden kannst – das würde die ZWSt-Pflicht beenden.


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