2. Wohnung Ausland

Alfred @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4496 Tagen) @ Hanseatin

1. Formal Melderechtlich:
- Du bist aus der Wohnung in Hamburg nicht ausgezogen, sondern nutzt diese weiter.
- Melderechtlich zählen nur Wohnungen im Inland. Die Hamburger Wohnung ist melderechtlich damit Deine alleinige Wohnung im Inland.

2. Zweitwohnungsteuer fällt nicht an, weil Du in Hamburg keine Nebenwohnung hast.


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