2. Wohnung Ausland
» 1. Formal Melderechtlich:
» - Du bist aus der Wohnung in Hamburg nicht ausgezogen, sondern nutzt diese
» weiter.
» - Melderechtlich zählen nur Wohnungen im Inland. Die Hamburger Wohnung ist
» melderechtlich damit Deine alleinige Wohnung im Inland.
»
» 2. Zweitwohnungsteuer fällt nicht an, weil Du in Hamburg keine Nebenwohnung
» hast.
ok, danke!
Dann brauche ich mir da ja keine Sorgen mehr über zu erwartende riesige Rechnungen mehr zu machen...
gesamter Thread:
- 2. Wohnung Ausland -
Hanseatin,
29.12.2011
- 2. Wohnung Ausland -
Alfred,
29.12.2011
- 2. Wohnung Ausland - Hanseatin, 30.12.2011
- 2. Wohnung Ausland -
Alfred,
29.12.2011