Hauptwohnsitz in Hamburg 2wohnsitz in Bremen

Alfred @, Donnerstag, 26.01.2012 (vor 4445 Tagen) @ Bastek

Es ist möglich, dass das FA
1. Dich auffordert, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben. Dieser Aufforderung musst Du nachkommen, dabei aber aufpassen, weil der amtliche Vordruck für Deine Situation nicht ausgelegt ist.
2. Deine Erklärung, nicht Inhaber der Nebenwohnung zu sein, missachtet und Dir trotzdem eine Steuerbescheid aufs Auge drückt. Gegen diesen Steuerbescheid musst Du dann fristgerecht Einspruch einlegen.


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