Rückforderung der Zweitwohnungssteuer in Cuxhaven
Das kann am besten ein Verwaltungs-/Steuerrechtler beantworten. Ich persönlich gehe davon aus: Kein Widerspruch/keine Klage = der Steuerbescheid ist bestandskräftig = keine Rückzahlung.
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OnkelNils,
26.01.2012
- Rückforderung der Zweitwohnungssteuer in Cuxhaven - Alfred, 27.01.2012
- Rückforderung der Zweitwohnungssteuer in Cuxhaven - René, 14.03.2012