Rückforderung der Zweitwohnungssteuer in Cuxhaven

Alfred @, Freitag, 27.01.2012 (vor 5394 Tagen) @ OnkelNils

Das kann am besten ein Verwaltungs-/Steuerrechtler beantworten. Ich persönlich gehe davon aus: Kein Widerspruch/keine Klage = der Steuerbescheid ist bestandskräftig = keine Rückzahlung.


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