Rückforderung der Zweitwohnungssteuer in Cuxhaven

René ⌂ @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4837 Tagen) @ OnkelNils

Nach meinem Verständnis, aber ich bin kein Anwalt:

Aus einer Vermerk "unter Vorbehalt" könnte man durchaus die Absicht ableiten, dass der Betroffene mit einem bestimmten Sachverhalt nicht einverstanden ist (bspw. akzeptieren die Ordnungsämter bei Verwarnungsgeldern dieses Vermerk nicht). Aber allein mit dem Vermerk ist der Widerspruch noch nicht begründet. Daher könnte das eine interessante Debatte sein, um eine Frist damit eingehalten werden könnte. Aber wenn du da nix formelles nachgelegt, gehe ich davon aus, dass dein Verfahren geschlossen ist. Daher wenig Hoffnung.

In der Regel hast du vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Wenn eine andere Klage offen ist, macht es Sinn, diese im Widerspruchsverfahren zu erwähnen und die Kommune zu bitten, diesen Widerspruch erst nach dem Klageverfahren zu entscheiden.

Eine schlaue Kommune kommt dieser Bitte nach. Denn sie weiß: Lehnt sie deinen Widerspruch ab, könntest du den Klageweg beschreiten, womöglich mit dem gleichen Sachverhalt. Und verlorene Klagen kosten auch ihr Geld.

Eine nicht so schlaue Kommune ignoriert es - und läßt dich im Zweifelsfall auch klagen.


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