Zweitwohnsitz und Private Insovenz

Alfred @, Donnerstag, 16.02.2012 (vor 4712 Tagen) @ PeterSchein

Volljährig und ledig – das Melderecht sieht die Hauptwohnung verbindlich am Ort des überwiegenden Aufenthalts vor. In Deinem Fall ist das der Arbeitsort. Nach einer Verheiratung sieht das anders aus.
Deine Fragen zielen aber mehr auf das Einkommensteuerrecht. Das ist hier das falsche Forum. Nur so viel: Im Einkommensteuerrecht spielt die melderechtliche Registrierung für die Frage der doppelten Haushaltsführung eine untergeordnete Rolle. Es ist also bei einem Ledigen durchaus möglich, dass die melderechtliche Hauptwohnung die Erwerbszweitwohnung ist und als solche anerkannt wird, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion