Zweitwohnsteuer für Bungalow Gemeinde Mansfeld (Sachs-Anh.)
Habe jetzt auf Grund der neuen Satzung der Gemeinde Mansfeld (siehe [link=http://www.wittich.de/index.php>id=73&tx_lw_pi2%5Bheftnr%5D=2816&tx_lw_pi2%5Bort%5D=%C3%9Cber%C3%B6rtlich&tx_lw_pi2%5Buid%5D=180030656002]hier[/link])einen Erfassungsbogen für mein Wochenendhaus bekommen. Das Haus kann nur im Sommer genutzt werden, da sämtliche Wasserzuleitungen, auch außerhalb des Grundstückes, im Winter wegen Frostgefahr abgestellt werden müssen. Das Grundstück ist im Winter auch gar nicht erreichbar, da es vom Ort nur über einen 2km langen Feldweg angefahren werden kann und der natürlich im Winter von der Gemeinde nicht beräumt wird. Auch ist der Strom begrenzt auf 2,5kw, so dass weder ein vernünftiger Herd, noch eine Waschmaschine angeschlossen werden können.
Zitat aus §3 der Satzung "(4) Zweitwohnungen sind auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken (§ 312 bis § 315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19.06.1997, in der derzeit gültigen Fassung, errichtet worden sind."
Gab es 1997 noch in Mansfeld die DDR> Es ist kein Druckfehler auf der Website, denn in der mir zugesandten Satzung steht es genauso. Ist es wirklich rechtens für ein Grundstück, dass ich maximal 10-12 Wochenenden im Jahr nutze, solch eine Steuer zu erheben>
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sascha02,
20.02.2012
- Zweitwohnsteuer für Bungalow Gemeinde Mansfeld (Sachs-Anh.) - Alfred, 20.02.2012