Zweitwohnsteuer für Bungalow Gemeinde Mansfeld (Sachs-Anh.)
» Es ist kein Druckfehler auf der Website, denn in der mir zugesandten Satzung steht es genauso.
Dafür wirst Du Dir nichts kaufen können. Zu offensichtlich. Selbst ein weniger wohlwollendes Gericht wird dies vermutlich als „redaktionelles Versehen“ abtun, das einem kommunalen Gesetzgeber schon mal unterlaufen kann.
Gegen den zu erwartenden Steuerbescheid solltest Du Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Satzung wegen § 5 verfassungswidrig ist, weil auswärtige Zweitwohnungsinhaber, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Stadt wohnen, nicht zur Steuer herangezogen werden. Das ist seit 1983 eigentlich zweitwohnungsteuerrechtliches Allgemeingut.
» Ist es wirklich rechtens für ein Grundstück, dass ich maximal 10-12 Wochenenden im Jahr nutze, solch eine Steuer zu erheben>
Ich fürchte ja. So wie es manchmal den Anschein hat, würde selbst eine Regentonne der Steuer unterliegen - und das vielleicht sogar mit höchstrichterlicher Billigung.
Wenn die Stadt dann ihre Satzung geändert hat, muss man sehen, welce Fehler dann noch überiggeblieben sind bzw. neu aufgenommen wurden.
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sascha02,
20.02.2012
- Zweitwohnsteuer für Bungalow Gemeinde Mansfeld (Sachs-Anh.) - Alfred, 20.02.2012