2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ

Alfred @, Donnerstag, 08.03.2012 (vor 4691 Tagen) @ Bandit

Kein Grund Osterholzer mit Nebenwohnung zu werden. Eigentümer zu sein, ist im Zweitwohnungsteuerrecht ziemlich bedeutungslos. Wenn Deine Eltern den Nießbrauch haben (und dieser im Grundbuch eingetragen ist), sind Deine Eltern die „Inhaber“ des Hauses und, da sie dort wohl mit einziger Wohnung melderechtlich registriert sind, nicht steuerpflichtig. In diesem Sinne gibt es sogar schon eine Entscheidung des BVerwG.


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