2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ
Lassen wir Zweitwohnsitz mal außen vor. Du bist in OHZ mit Nebenwohnung registriert, und hältst Dich dort aus beruflichen Gründen auf. Deine Hauptwohnung ist die eheliche Wohnung (Familienwohnung) in einer anderen Gemeinde.
Wenn Du Dich zeitlich gesehen überwiegend in OHZ aufhältst, bist Du auf keinen Fall steuerpflichtig. Wenn nicht, kann es zumindest Ärger geben und da solltest Du wirlich überprüfen, ob Du die Nebenwohnung nicht tatsächlich abmelden kannst. Hinweis am Rande: Das gelegentliche Übernachten in einem Büro fäklt melderechtlich nicht ins Gewicht. Und Deine Eltern kannst Du besuchen. so oft und so lange Du willst.
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Bandit,
08.03.2012
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Alfred,
08.03.2012
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Bandit,
09.03.2012
- 2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ - Alfred, 09.03.2012
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Bandit,
09.03.2012
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Alfred,
08.03.2012