Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ?
Hallo,
ich habe eine Zweitwohnung in Muenchen wegen eines Studiums. Da ich verheiratet bin, bin ich ja von der Zweitwohungssteuer befreit.
Nun hat sich im ersten Semester herausgestellt, dass ich das Studium in einer anderen Stadt fortsetzen werde, mich zum Abschluss des WS (31.3.) exmatrikuliert und die Wohnung gekuendigt. Leider hatte ich nicht gelesen, dass ich einen Kuendigungsverzicht fuer das erste Jahr unterschrieben habe, so dass die Kuendigung erst zum 30.8. diesen Jahres wirksam ist.
Was meint Ihr, wird die Stadt Muenchen diesen Sachverhalt so akzeptieren, dass ich auch fuer die Zeit ab April keine Steuer zahlen muss >
PS: Es ist schon irre, fuer welche steuerlichen Varianten man Selbsthilfeforen braucht. Gut dass es dies hier gibt.
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- Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ? -
tt,
08.04.2012
- Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ? - Alfred, 08.04.2012