Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ?
» Da ich verheiratet bin, bin ich ja von der Zweitwohungssteuer befreit.
Das stimmt in Bayern nur bedingt, denn auch Verheiratete sind nach der Sprüchepraxis der bayer. Verwaltungdsgerichtsbarkeit nur dann von der Zweitwohnungsteuer "befreit", wenn es sich bei ihrer Nebenwohnung um eine Erstwohnung handelt.
Am Rande:
Befreit von einer Steuer muss man nur werden, wenn man steuerpflichtig wäre, und das setzt eine rechtmäßige Satzung voraus.
Hast Du überhaupt schon einen Steuerbescheid>
Die Frage ist einzig und allein, von wann bis wann Du in München mit Nebenwohnung registriert warst. Wenn Du am 31.3. die Wohnung gekündigt hast und ausgezogen bist, ist es keine Nebenwohnung mehr (abmelden!).
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tt,
08.04.2012
- Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ? - Alfred, 08.04.2012