Nebenwohnung und Doppel Haushalt
Weder die melderechtlichen Begriffe „Haupt“ und „Nebenwohnung“ noch die zweitwohnungsteuerrechtlichen Begriffe “Erst-„ und „Zweitwohnung“ stehen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der einkommensteuerrechtlichen doppelten Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Bei weiterem Informationsbedarf zur Einkommensteuer an einen Steuerberater o.ä. wenden.
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- Nebenwohnung und Doppel Haushalt -
alexmliguori,
25.04.2012
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Alfred,
25.04.2012
- Nebenwohnung und Doppel Haushalt - Rebell, 25.04.2012
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Alfred,
25.04.2012