Nebenwohnung und Doppel Haushalt
» unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Bei weiterem Informationsbedarf zur Einkommensteuer an einen Steuerberater o.ä. wenden.
Es ist ganz einfach dort wo die Erstwohnung sich befindet in dessen Bezirk ist die Steuererklärung an das Finanzamt zu richten. Da fängt es schon wieder an mit dem Haken wegen doppelter Haushaltsführung- grundsätzliche Abklärung mit einem Steuerberater ist sinnvoll, das böse Erwachen danach kann teuer kommen!
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- Nebenwohnung und Doppel Haushalt -
alexmliguori,
25.04.2012
- Nebenwohnung und Doppel Haushalt -
Alfred,
25.04.2012
- Nebenwohnung und Doppel Haushalt - Rebell, 25.04.2012
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Alfred,
25.04.2012