Nebenwohnung und Doppel Haushalt

Rebell @, Mittwoch, 25.04.2012 (vor 4376 Tagen) @ Alfred

» unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Bei weiterem Informationsbedarf zur Einkommensteuer an einen Steuerberater o.ä. wenden.

Es ist ganz einfach dort wo die Erstwohnung sich befindet in dessen Bezirk ist die Steuererklärung an das Finanzamt zu richten. Da fängt es schon wieder an mit dem Haken wegen doppelter Haushaltsführung- grundsätzliche Abklärung mit einem Steuerberater ist sinnvoll, das böse Erwachen danach kann teuer kommen!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion