Zweitwohnsitzsteuererlass in München ?
Die Frage, ob Du mit Nebenwohnung in München richtig registriert bist, wäre als Erstes zu stellen.
Unabhängig davon solltest Du prüfen, ob Du unter die bayer. Armutsgrenze fällst. Die liegt bei einem Ledigen bei 25.000 € (Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht. Wenn Du diese Grenze nicht überschritten hast, wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht erhoben. Die Entscheidung dazu setzt einen Antrag voraus, der bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss.
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Mcbane,
06.05.2012
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Alfred,
06.05.2012
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Stevie-B1980,
07.06.2012
- Zweitwohnsitzsteuererlass in München ? - Alfred, 07.06.2012
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Stevie-B1980,
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Alfred,
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