Zweitwohnsitzsteuererlass in München ?

Stevie-B1980 @, Donnerstag, 07.06.2012 (vor 4533 Tagen) @ Alfred

» Unabhängig davon solltest Du prüfen, ob Du unter die bayer. Armutsgrenze
» fällst. Wenn Du diese Grenze nicht
» überschritten hast, wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht
» erhoben.

Gibt es eine solche Armutsregelung lediglich in Bayern, oder könnte man da eventuell auch in anderen Bundesländern darunter fallen>
(vorrangig geht es mir um Baden-Württemberg, bzw. Zweitwohnungssteuer in Tübingen)


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