ZwSt. bei Studenten-WG in Köln
Wenn Du (volljährig, ledig) Dich nicht vorwiegend in Köln aufgehalten hast und somit melderechtskonform mit Nebenwohnung registriert warst, sehe ich für Dich keine reelle Chance der ZWSt zu entgehen. Eine Klage wegen der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit der Satzung wird in Deinem Fall, so befürchte ich, keinen Erfolg haben.
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NaNa,
09.05.2012
- ZwSt. bei Studenten-WG in Köln - Alfred, 09.05.2012