Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer
» ... da ist wohl Dir mal ein Trugschluss gelungen wegen
» oberflächlichem Lesen entgangen ...
Wenn hier einer oberflächlich (nicht nur) liest, bist Du es.
» Das Ende der Zweitwohnungsteuer wäre ganz einfach erreicht, wenn ein Bürger mit Zweitwohnsitz gleichwertig mit den Erstwohnsitzbürger ...
Hier unterläuft wohl Dir ein Trugschluss. Die Zulässigkeit der ZWSt ist unabhängig vom kommunalen Finanzausgleich und bleibt für die Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle. Das dürfte insbesondere für die „Tourismus-Kommunen“ gelten. Was wegfällt ist allenfalls das dumme Gelaber von der Rechtfertigung der ZWSt wegen „bereitgestellter aber genutzter (oder nicht genutzter) und nicht bezahlter Infrastruktur“.
Sinnvoll gegen die Zweitwohnungsteuer wäre vielleicht deren vollständige Verrechnung mit dem kommunalen Finanzausgleich.
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Ignatz,
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